Mehr Informationen Kompass Zuschuss
Für Weiterbildungen vom Soloselbstständigen
Das Förderprogramm „KOMPASS“ (Kompakte Unterstützung für selbstständige Einzelunternehmer) ist eine innovative Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in Zusammenarbeit mit finanzieller Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).
Das Hauptziel dieses Programms besteht darin, Möglichkeiten für eine nachhaltige Selbstständigkeit als Einzelunternehmer zu schaffen. Dies wird durch eine breite und leicht zugängliche Finanzierung von individuell ausgewählten Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen erreicht.
Dadurch trägt das Programm wesentlich zur Diversifizierung und Krisenresistenz der selbstständigen Einzelunternehmer bei.
Die Förderung für Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen dieses Programms startete am 17. Juli 2023 für interessierte selbstständige Einzelunternehmer.
Das Hauptziel dieses Programms besteht darin, Möglichkeiten für eine nachhaltige Selbstständigkeit als Einzelunternehmer zu schaffen. Dies wird durch eine breite und leicht zugängliche Finanzierung von individuell ausgewählten Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen erreicht.
Dadurch trägt das Programm wesentlich zur Diversifizierung und Krisenresistenz der selbstständigen Einzelunternehmer bei.
Die Förderung für Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen dieses Programms startete am 17. Juli 2023 für interessierte selbstständige Einzelunternehmer.
In Beratungsgesprächen überprüfen die Anlaufstellen, ob Sie grundsätzlich förderfähig sind, und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Ihren individuellen Bedarf an Qualifizierung und Weiterbildung. Gleichzeitig unterstützen sie Sie bei der Suche nach qualifizierten Anbietern und geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen.
Sie geben eine neutrale Empfehlung ab und stellen auf dieser Grundlage einen Qualifizierungsscheck für die von Ihnen ausgewählte Qualifikation aus. Darüber hinaus stehen die Anlaufstellen Ihnen auch für administrative und inhaltliche Fragen zur Verfügung.
Sie geben eine neutrale Empfehlung ab und stellen auf dieser Grundlage einen Qualifizierungsscheck für die von Ihnen ausgewählte Qualifikation aus. Darüber hinaus stehen die Anlaufstellen Ihnen auch für administrative und inhaltliche Fragen zur Verfügung.
Die Beratung kann in Präsenz, telefonisch oder online erfolgen. Kontaktieren Sie einfach die von Ihnen gewählte Anlaufstelle für weitere Informationen.
Nach Erhalt des Qualifizierungsschecks haben Sie sechs Monate Zeit, um Ihre Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen.
Innerhalb des sechsmonatigen Zeitraums (siehe Punkt 8) müssen Sie auch den Antrag für Ihr Vorhaben zusammen mit allen erforderlichen Nachweisdokumenten bei der Bewilligungsbehörde (DRV KBS) einreichen.
Nach Prüfung des Antrags erfolgt die Bescheiderteilung und die anteilige Zuwendung wird erstattet.
Nach Prüfung des Antrags erfolgt die Bescheiderteilung und die anteilige Zuwendung wird erstattet.
An wen kann ich mich wenden?
Das Förderprogramm „KOMPASS“ (Kompakte Unterstützung für selbstständige Einzelunternehmer) ist eine innovative Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in Zusammenarbeit mit finanzieller Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).
Das Hauptziel dieses Programms besteht darin, Möglichkeiten für eine nachhaltige Selbstständigkeit als Einzelunternehmer zu schaffen. Dies wird durch eine breite und leicht zugängliche Finanzierung von individuell ausgewählten Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen erreicht.
Dadurch trägt das Programm wesentlich zur Diversifizierung und Krisenresistenz der selbstständigen Einzelunternehmer bei. Die Förderung für Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen dieses Programms startete am 17. Juli 2023 für interessierte selbstständige Einzelunternehmer.
Das Förderprogramm „KOMPASS“ (Kompakte Unterstützung für selbstständige Einzelunternehmer) ist eine innovative Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in Zusammenarbeit mit finanzieller Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).
Das Hauptziel dieses Programms besteht darin, Möglichkeiten für eine nachhaltige Selbstständigkeit als Einzelunternehmer zu schaffen. Dies wird durch eine breite und leicht zugängliche Finanzierung von individuell ausgewählten Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen erreicht.
Dadurch trägt das Programm wesentlich zur Diversifizierung und Krisenresistenz der selbstständigen Einzelunternehmer bei. Die Förderung für Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen dieses Programms startete am 17. Juli 2023 für interessierte selbstständige Einzelunternehmer.
Ja, Sie können die Anlaufstelle nach eigenem Ermessen auswählen.
Der Qualifizierungsscheck berechtigt Sie zur Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme. Um einen Qualifizierungsscheck zu erhalten, ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch mit einer Anlaufstelle erforderlich.
Mit der Ausgabe des Qualifizierungsschecks ist auch der sogenannte vorzeitige Vorhabenbeginn möglich. Dies ist eine unverbindliche Absichtserklärung und erfolgt auf Ihr eigenes Risiko.
Das bedeutet, dass Sie zunächst selbst die Kosten für die Qualifizierungsmaßnahme tragen müssen. Um eine Rückerstattung der Ausgaben zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen, der von der Bewilligungsbehörde (DRV KBS) genehmigt wird.
Ihre Qualifizierungsmaßnahme wird dabei als eigenständiges Vorhaben behandelt. Die Ausgabe des Qualifizierungsschecks bedeutet also noch keine verbindliche Förderzusage.
Mit der Ausgabe des Qualifizierungsschecks ist auch der sogenannte vorzeitige Vorhabenbeginn möglich. Dies ist eine unverbindliche Absichtserklärung und erfolgt auf Ihr eigenes Risiko.
Das bedeutet, dass Sie zunächst selbst die Kosten für die Qualifizierungsmaßnahme tragen müssen. Um eine Rückerstattung der Ausgaben zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen, der von der Bewilligungsbehörde (DRV KBS) genehmigt wird.
Ihre Qualifizierungsmaßnahme wird dabei als eigenständiges Vorhaben behandelt. Die Ausgabe des Qualifizierungsschecks bedeutet also noch keine verbindliche Förderzusage.
Jeder selbstständige Einzelunternehmer kann innerhalb von zwölf Monaten maximal einen Qualifizierungsscheck (unabhängig von der Anlaufstelle) erhalten, unabhängig davon, ob der Scheck bereits eingelöst wurde.
Schritt 1:
Registrieren Sie sich im Förderportal Z-EU-S:
https://www.foerderportal-zeus.de/zeus/#/login
Im Bereich „Dokumente“ von Z-EU-S finden Sie Arbeitshilfen und eine Online-Hilfe zur Nutzung des Förderportals.
Wählen Sie eine Anlaufstelle aus und leiten Sie eine sogenannte Interessenbekundung digital an diese weiter.
Schritt 2:
Führen Sie ein Erstberatungsgespräch mit Ihrer Anlaufstelle durch, eventuell auch Folgegespräche. Die Anlaufstelle erstellt ein Beratungsprotokoll, gibt Empfehlungen zur Qualifizierung ab, ergänzt die Interessenbekundung in Z-EU-S und gibt sie digital an Sie zurück.
Schritt 3:
Wählen Sie eine der im Beratungsprotokoll empfohlenen Qualifizierungen aus. Vervollständigen Sie die Interessenbekundung digital in Z-EU-S und geben Sie sie an die Anlaufstelle zurück.
Schritt 4:
Ihre Anlaufstelle prüft die Unterlagen und stellt die Qualifizierungsschecks digital in Z-EU-S aus.
Schritt 5:
Führen Sie die Qualifizierung innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks durch. Erstellen Sie digital in Z-EU-S einen Vorhabenantrag für die anteilige Rückerstattung und reichen Sie diesen ebenfalls innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks bei der Bewilligungsbehörde ein.
https://www.foerderportal-zeus.de/zeus/#/login
Im Bereich „Dokumente“ von Z-EU-S finden Sie Arbeitshilfen und eine Online-Hilfe zur Nutzung des Förderportals.
Wählen Sie eine Anlaufstelle aus und leiten Sie eine sogenannte Interessenbekundung digital an diese weiter.
Schritt 2:
Führen Sie ein Erstberatungsgespräch mit Ihrer Anlaufstelle durch, eventuell auch Folgegespräche. Die Anlaufstelle erstellt ein Beratungsprotokoll, gibt Empfehlungen zur Qualifizierung ab, ergänzt die Interessenbekundung in Z-EU-S und gibt sie digital an Sie zurück.
Schritt 3:
Wählen Sie eine der im Beratungsprotokoll empfohlenen Qualifizierungen aus. Vervollständigen Sie die Interessenbekundung digital in Z-EU-S und geben Sie sie an die Anlaufstelle zurück.
Schritt 4:
Ihre Anlaufstelle prüft die Unterlagen und stellt die Qualifizierungsschecks digital in Z-EU-S aus.
Schritt 5:
Führen Sie die Qualifizierung innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks durch. Erstellen Sie digital in Z-EU-S einen Vorhabenantrag für die anteilige Rückerstattung und reichen Sie diesen ebenfalls innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks bei der Bewilligungsbehörde ein.